Die Energiezukunft mitgestalten!
Martin Bättig
Leiter Dienstleistungen und Fachverantwortlicher Energie
041 499 90 98
Zusammenschluss zum Eigenverbrauch (ZEV)
ZEV sind ein Zukunftsmodell im Bereich erneuerbarer Energien. Die Steiner Energie AG unterstützt bereits seit 2015 EVG (heute ZEV) und fördert damit den maximalen Nutzen aus gemeinsam produziertem Strom.
Die Gründung und den Betrieb unterstützen wir deshalb mit preiswerten Dienstleistungen. Sprechen Sie mit unseren Fachleuten oder dem Elektroinstallateur Ihres Vertrauens. Mit unseren kostenlosen Vertragsvorlagen erstellen Sie zudem selbständig die zwingend nötigen Dokumente – alles Weitere erledigen wir für Sie.
Stromproduzenten können die selbst produzierte Energie am Ort der Produktion direkt selbst verbrauchen.
Dabei sind verschiedene Szenarien möglich:
In Mehrfamilienhäusern, Bürogebäuden etc. können mehrere Verbraucher gemeinsam den selbst produzierten Strom nutzen. Damit eine derartige Nutzung unter Eigenverbrauch fällt, benötigen die Endverbraucher und die Produktionsanlagen einen gemeinsamen Netzanschluss. Die Steiner Energie AG (SEM) bietet ihren Kunden entsprechende Lösungen.
Ihr Eigenverbrauchsanteil liegt bei 100 %
Produziert Ihre Produktionsanlage so viel Strom, wie Sie zur gleichen Zeit brauchen, beziehen Sie keinen Strom aus dem öffentlichen Netz.
Ihr Eigenverbrauchsanteil liegt bei 100 %, jedoch ...
... produziert Ihre Produktionsanlage mehr Strom, als Sie zur gleichen Zeit verbrauchen. Deshalb wird die Differenz ins Netz eingespeist. Sie beziehen keinen Strom aus dem öffentlichen Netz. Als Besitzer der Produktionsanlage wird Ihnen diese Rücklieferung von SEM vergütet.
Ihr Eigenverbrauchsanteil liegt bei weniger als 100 %
Produziert Ihre Produktionsanlage weniger Strom, als Sie zur gleichen Zeit verbrauchen, beziehen Sie den benötigten Reststrom aus dem öffentlichen Netz. Ihr Eigenverbrauch liegt bei weniger als 100 %.
Die ZEV vertritt die Interessen der Endverbraucher gegenüber SEM. Zu diesem Zweck bestimmt sie eine Ansprechperson.
Die ZEV kann den Dienstleistungsgrad selber wählen.
Ja. Ihr Elektroinstallateur muss uns dazu den Wechsel drei Monate im Voraus zusammen mit entsprechenden Dokumenten melden (Installationsanzeige mit Messdisposition, Fertigstellungsanzeige und Sicherheitsnachweis gemäss Werkvorschriften und Niederspannungs-Installationsverordnung).
Der Umbau der Hausinstallationen durch den Elektroinstallateur erfolgt auf Kosten des Eigentümers.
Die Kosten für Erstellung und Unterhalt von Elektroinstallationen inkl. Messanordnung trägt der Objekteigentümer oder der Auftraggeber mit Erlaubnis des Eigentümers.
Eine Übersicht über die Kosten finden Sie im SEM Preisblatt «Messeinrichtungen – Neu- oder Umbau».